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   OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 16 WF 123/01   

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https://dejure.org/2001,8365
OLG Karlsruhe, 12.12.2001 - 16 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,8365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2001 - 16 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,8365)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 16 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,8365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Prozeßkostenhilfe; Rückständige Raten; Nachzahlung rückständiger Raten

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 4; ; ZPO § 127

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 4 § 127

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - L 9 AL 123/14

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Verzugs mit der Zahlung

    Haben rückständige Raten zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 4 ZPO geführt, kann noch im Beschwerdeverfahren eine Zahlung aller rückständigen Raten nachgeholt werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.04.2012 - 10 Ta 18/12 -, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.12.2001 - 16 WF 123/01 -, juris Rn. 2; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 05.10.1999 - 5 WF 96/99 -, juris Rn. 6).
  • LSG Thüringen, 15.11.2004 - L 6 B 59/04

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Sie hat zudem alle, sogar neue im Beschwerdeverfahren entstandene Tatsachen (z.B. die nachträgliche Zahlung der Raten - vgl. OLG Koblenz vom 22. Januar 1999 - Az.: 13 WF 32/99 in: JurBüro 1999, 371; OLG Karlsruhe vom 12. Dezember 2001 - Az.: 16 WF 123/01 in: FamRZ 2002, 1199, OLG Brandenburg vom 29. Januar 2001, a.a.O.; Philippi in Zöller, a.a.O., § 124 Rdnr. 19) zu berücksichtigen.
  • LAG Köln, 09.03.2010 - 4 Ta 26/10

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Zahlungsverzug; wirksame Zahlung

    Legt die Partei Beschwerde ein und zahlt sie dann die rückständigen Raten, so ist die Entscheidung des Rechtspflegers aufzuheben, durch die dieser die PKH aufgehoben hat (OLG Karlsruhe 12.12.2001 - 16 WF 123/01 - OLG Zweibrücken 05.10.1999 - 5 WF 96/99).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2012 - 10 Ta 18/12

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe - Begleichung des Ratenzahlungsrückstands im

    Haben rückständige Raten zur Aufhebung der Prozesskostenhilfe nach § 124 Nr. 4 ZPO geführt, kann noch im Beschwerdeverfahren eine Zahlung aller rückständigen Raten nachgeholt werden (so auch: OLG Karlsruhe vom 21.12.2001 - 16 WF 123/01 - FamRZ 2002, 1199; OLG Zweibrücken vom 05.10.1999 -5 WF 96/99- Juris; Musielak/Fischer, ZPO, 9. Aufl., Rn. 9).
  • LAG Hamm, 11.04.2012 - 4 Ta 32/12

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe infolge Zahlungsrückstands

    Allerdings kann die Zahlung rückständiger Raten auch im Beschwerdeverfahren noch nachgeholt werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.12.2001 - 16 WF 123/01 = FamRZ 2002, 1199; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 5. Aufl. 2010, Rn. 850; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 124 Rn. 19).
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